Strafanzeige gegen Merz wegen u.a. Billigung eines illegalen Angriffskrieges
Erinnern Sie sich noch an die Zeiten, als der Buchstabe „Z“ in Ungnade gefallen war? Er stand für die Billigung eines illegalen Angriffskrieges, in diesem Falle von Russland verübt. Zig Strafen wurden damals – und werden es vermutlich noch heute, sicher auch unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Hass und Hetze“ – gegen Bürger verhängt.
Für unseren lieben Herrn Bundeskanzler gelten offensichtlich andere Regeln, denn der darf einen illegalen Angriffskrieg öffentlich und lautstark billigen, ohne dass Strafbefehle winken. Möglich wird’s durch die bei den Machteliten so beliebten Doppelstandards, die bis weit über die Belastungsgrenze moralischer und sachlicher Biegsamkeit hinausgehen. Mehr noch, diese Doppelstandards sind ganz offensichtlich Bestandteil einer autoritären politischen Kommunikationsstrategie: Straffrei bleibt, wer sein Fähnchen in den Wind der Regierungsagenda hängt, alle anderen bekommen es mit der repressiven Staatsmacht zu tun. Diese Praktik kennt man bestens aus autoritären Regimen. Sie ist keine systemische Unschärfe, sondern eine gezielt eingesetzte Technik.
Quod licet Iovi, non licet bovi lautet die herrschaftliche Devise, wahlweise auch: Was dem Kanzler und seiner Entourage erlaubt ist, kann den kritischen Herrn Müller in den Knast bringen. Eine himmelschreiende vertikale Machtasymmetrie, die verleugnet, dass in einer Republik der Bürger der Souverän ist, nicht der Kanzler und sein Kabinett.
Was Netanjahu darf, also illegal ein Land angreifen und ethnische Säuberungen mit genozidalem Charakter im Hinterhof verüben, wäre im Falle des vom deutschen Staat zum Erzfeind, Teufel und Neuhitler deklarierten russischen Präsidenten Putin Anlass für das X-te Sanktionspaket, noch mehr geifernde Hass- und Kriegsrhetorik, Hochrüstung und allerlei weitere diplomatische Scherbenproduktion bis an den Rand des nuklearen Schlagabtauschs. Netanjahu aber, der darf das alles. Hier werden alle Verbrechen von einer deutschen Staatsraison gedeckt, die dadurch selbst zur Beihilfe monströser Straftaten avanciert. Und der kriegsbegeisterte Blackrock-Kanzler, der findet‘s gut. Für ihn gilt das UNO-Gewaltverbot ganz nach Gusto, selektiv oder in Abhängigkeit von der aktuell anbefohlenen Ideologie.
Nun haben einige Bürger den emporgekommenen Black-Rocker angezeigt, denn Merz hat nicht nur einen illegalen Angriffskrieg in einer so primitiven wie geschmacklosen Weise belobigt („Drecksarbeit“), er hat weiterhin gegen das Friedensgebot des Grundgesetztes und sowie das Gebot der Völkerverständigung verstoßen. Diese Strafanzeige wurde u.a. von Didi Hallervorden, Albrecht Müller, Uwe Steinle, Diether Dehm und Patrick Raab gestellt. Man darf sich der Strafanzeige gerne anschließen:
Sollten Sie sich dieser Klage anschließen wollen, schreiben Sie bitte so oder sinngemäß:
„Hiermit schließe ich mich der Strafanzeige vom 20. Juni 2025 von Dieter Hallervorden, Albrecht Müller u.a. gegen den deutschen Bundeskanzler wegen u.a. Verstoß gegen das Strafgesetzbuch 80 A an.
Name, Adresse
Ich habe mich der Strafanzeige angeschlossen. Mal sehen, ob die aktuelle BRD noch so etwas wie ein Rechtsstaat ist. Nachdem sich jetzt auch Innenminister Dobrindt bei Herrn Netanyahu ansgebiedert und damit zum Unterstützer seiner Verbrechen gemacht hat, muss wohl auch gegen ihn Strafanzeige erstattet werden.