Baustelle Ratzeburger Allee: Und mal wieder wird der Radverkehr behindert
Gewiss, der Bau des Radschnellwegs von Grönau über Lübeck nach Bad Schwartau ist längst überfällig. Um so begrüßenswerter ist, dass die im Sommer 2025 begonnenen Arbeiten offensichtlich planmäßig ablaufen. Sicht- und erlebbar ist dies derzeit in der Ratzeburger Allee in Lübeck, wo der Bau des Teilabschnitt zu nicht unerheblichen Verkehrsbehinderungen führt – sowohl beim KFZ- als auch beim Radverkehr.
Doch besonders letzterer wird durch die Bauarbeiten stark in Mitleidenschaft gezogen. Im Abschnitt zwischen Mühlentorkreisel und Wakenitzbrücke müssen Radfahrer stadtauswärts heftige Umwege in Kauf nehmen. Das ist an sich kein Grund zur Klage, denn zum einen geht es oft nicht anders, zum anderen dient die temporäre Behinderung einer guten Sache – wo bei das Wörtchen „temporär“ angesichts der Neigung hiesiger Bauprojekte zur unbestimmten zeitlichen Verlängerung mit Vorsicht zu genießen ist.
„Radfahrer absteigen“ auf mehreren hundert Metern
Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Radverkehr durch die Gestaltung der Baustelle massiv behindert wird. Und genau das ist im Abschnitt zwischen Wakenitzbrücke und Uni-Klinik der Fall. Dort müssen Radfahrer stadteinwärts auf mehreren hundert Metern schieben. Und das auf einer wichtigen Verkehrsachse in Lübeck, was in keiner Weise zumutbar ist – schließlich geht es hier um Radfahrer, nicht um Gehradschieber oder Schieberadgeher.
Die Konsequenz ist das Erlöschen der Benutzungspflicht (die lt. Beschilderung tatsächlich nicht angeordnet ist) und das Ausweichen des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Dort stehen jeweils eine Spur in jede Fahrtrichtung zur Verfügung, beide zumeist durch eine durchgestrichene Linie getrennt. Das wiederum bedeutet, dass ein Überholen von Radfahrern mit dem innerorts vorgeschriebenen Mindestabstand nicht möglich ist. Folge: Die Fahrbahn müsste mit Vz 277 („Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“) beschildert werden.
In der Praxis ist das Überleiten des Radverkehrs auf die Fahrbahn jedoch mit massiven Nachteilen behaftet. Denn zu Stoßzeiten staut sich dort der KFZ-Verkehr, was auch den Radverkehr ausbremst. Und, was noch schwerwiegender ist, die meisten Autofahrer dürften wenig Begeisterung für das Teilen „ihres“ knappen Verkehrsraums mit den doofen Radlern zeigen. Gefährliche Überholmanöver, Drängeln, Hupen und ähnliches wären an der Tagesordnung.
Was also tun?
Ganz klar, die Baustelle muss so gestaltet werden, dass Rad- und Fußverkehr den verbleibenden Raum gemeinsam nutzen können. Dies scheint baulich herausfordernd, jedoch nicht unmöglich zu sein. Parallel dazu kann und darf auch keine Benutzungspflicht angeordnet werden, zumal die Fahrbahn als Alternative ausgewiesen werden muss. Hierzu sollten Autofahrer auf die Mitnutzung der stadteinwärtigen Fahrspur hingewiesen werden; parallel zur Beschilderung mit Vz 277 darf dann auch gerne mal die Polizei vorbeischauen, um Präsenz zu zeigen.
Das alles ist nicht einfach. Aber so, wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben.
Anschließend ein kleines Video zur Dokumentation der Lage:

