Ein Verfassungsorgan schafft sich ab

Das Versagen der Funktionseliten ist ein Symptom erodierender Demokratien. Auch Verfassungsorgane können erodieren, oder besser, von innen heraus verfaulen. Dazu braucht es nur eines infizierten Wirts, der an prominenter Stelle platziert wird. Und hier kommt Stephan Harbarth ins Spiel, ein katholisch-konservativer Biedermann, der sowohl als Rechtsanwalt als auch als Abgeordneter der CDU eine steile Karriere hingelegt hat. Als Wirtschaftslobbyist und juristischer Berater von Großinvestoren wurde Harbarth mehr als vermögend, auch in seinem Nebenjob als Bundestagsabgeordneter lief es gut. Er stieg nicht nur zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktion, sondern auch – zahllosen Nebeneinkünften sei Dank –  zu einem der bestverdienenden MDBs auf. Warum also sollte sich ein opportunistischer Überflieger mit Erfahrung in der Juristerei nicht auch für das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts eignen?

Solche oder ähnliche Gedanken haben wohl bei der Einigung der Fraktionsspitzen von Union, SPD, Grünen und FDP eine Rolle gespielt, als sie sich auf die Personalie Harbarth für den Vorsitz des höchsten Deutschen Gerichts geeinigt hatten. Eine politisch geschickte Wahl von GroKo und Pseudoopposition, die eine weitere Schwächung der Gewaltenteilung bei Bevorteilung der Exekutive zur Folge hatte. Deutschland ist eben doch ein Bananenstaat.

Es kam, wie befürchtet. Das BVerfG zeigte sich ausgesprochen regierungsfreundlich. Und als mit der Coronakrise die tiefsten Grundrechtseinschnitte seit Bestehen der Bundesrepublik exekutiert wurden und evidenzlose Behördenwillkür nicht nur nachts ihr Unwesen zu treiben begann, glänzte das BVerfG mit vornehmer Untätigkeit. Spätestens mit seiner Entscheidung zur Bundesnotbremse wurde klar, dass man der Regierung keine Steine in den Weg legen wollte und ihre fragwürdige (sowie ziemlich wirkungslose) Pandemiepolitik weitgehend mittrug. Klar, dass man dann auch mal bei laufendem Verfahren zum Dinieren im Kanzleramt erscheinen durfte. Stellen wir uns für den Moment Herrn Harbarth vor, wie er mit vollgestopftem Mund und Rotwein beflecktem Hemd seiner Gönnerin Angela Merkel persönliche Dankesworte sabbernd entgegenrülpst.

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes (Werner Rügemer in NachDenkSeiten)

Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag war die sektorale Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal als vorerst letztes symbolisches Bollwerk gegen Mündigkeit und Selbstbestimmung von Bürgern verblieben. Der vom Bundestag am 10. Dezember 2021 abgenickte Gesetzesentwurf der frischen Ampelkoalition schickte zahllose Mitarbeiter des Gesundheitswesens in existenzielle Nöte, sofern sie sich nicht den mittlerweile serienmäßigen Coronaimpfungen unterziehen wollten. Ein an Zynismus und Inhumanität kaum zu überbietendes Gesetz, das trotzdem (oder vielleicht auch DESWEGEN) von einer überwiegenden Mehrheit der zur virtuellen Einheitspartei verschmolzenen Bundestagsabgeordneten beschlossen wurde.

Natürlich kam es zur Klage, zur Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG machte sich an die Arbeit – leider ohne die üblich mündliche Verhandlung – und kam zum erwarteten Ergebnis: Alles rechtens, die Beschwerde wird abgelehnt. Die sektorale Impfpflicht im Gesundheitswesen ist Harbarths Truppe zufolge verfassungskonform. Auf das BVerfG war mal wieder Verlass, was besonders solche Politiker freute, die im Grundgesetz eher überkommene Rechtsromantik aus analogen Zeiten mit Kurbelanlasser sehen. Karl Lauterbach etwa.

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Auch nicht anders zu erwarten war, dass sich das BVerfG in der Urteilsbegründung nicht gerade mit Kompetenz bekleckert hat. Unter Karlsruher Richtern scheint sich der unerschütterliche und postfaktische Glaube an einen relevanten Fremdschutz der Impfung hartnäckig zu halten. Ob man damit einem Mythos oder eher staatlicher Propaganda huldigt, sei dahingestellt. Jedenfalls ist das schlichte Ignorieren wesentlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse keine besonders erwachsene Methode, Zweifel an Geeignetheit und Erforderlichkeit der Regelung auszuräumen.

Weiterhin erlaubt das BVerfG, Leben gegeneinander aufzuwiegen (Personal vs. Vulnerable) und relativiert das staatliche Tötungsverbot, indem es schwere Nebenwirkungen der Impfung verharmlost. Dazu zieht es die Daten des PEI heran, also einer staatlichen Behörde, die bereits länger in der Kritik hinsichtlich der Untererfassung von Nebenwirkungen steht. Offensichtliche Interessenkonflikte, wie etwa dem Interesse der Regierung als Treiberin der Impfkampagne an möglichst niedrigen Nebenwirkungszahlen, kommen den Karlsruher Richtern nicht in den Sinn. Im Gegenteil. Mit der Behauptung, Nebenwirkungen würden überschätzt, macht sich das Gericht nicht nur die Argumentation der Bundesregierung zu eigen, sondern vernachlässigt den Schutz des Gesundheitspersonals.

Die Rechtsanwältin Jessica Hamed sieht darin einen Paradigmenwechsel: Schutzrechte der Bürger würden zu Schutzpflichten des Staates umgebaut, das BVerfG trete nicht mehr für den Schutz des Einzelnen vor dem Staat ein. Es gestehe dem Gesetzgeber weitgehende Einschätzungsspielräume zu, die ihm die Ergreifung von Maßnahmen erlaubten, solange diese nicht eindeutig widerlegt seien – eine eindeutig freiheitsfeindliche Auslegung des Grundgesetzes. Diese Rigidität zeigt sich ihr zufolge auch in der von Harbarth angeordneten Besuchspraxis des Gerichts, das nur unter 2G++-Bedingungen betreten werden dürfe. Die Entrechtung Ungeimpfter ist für Harbarth legitimes Programm. Dass das Gericht die Wirksamkeit der sektoralen Impflicht ganz nebenbei und versehentlich höchstselbst in Abrede stellt, weist zusätzlich auf fachliche Defizite der gerichtsinternen Arbeitsprozesse hin.

https://www.cicero.de/innenpolitik/urteil-zur-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-bundesverfassungsgericht

https://reitschuster.de/post/impfpflicht-entscheidung-peinlicher-bauchklatscher-des-verfassungsgerichts/

Wie dem auch sei, die Wahl von Stephan Harbarth hat sich aus heutiger Sicht für damals Beteiligten ausgezählt. Es profitiert das Politpersonal der frühere GroKo und der heutige Ampel, die inklusive der jeweiligen Oppositionen einen beinahe identischen Block bilden. Auf der Strecke bleiben die Beschäftigten des Gesundheitswesens, die ihre berufliche Existenz nur nach mehreren medizinischen Eingriffen mit fragwürdigem Ausgang sichern können. Auf der Strecke bleiben auch Patienten und Bewohner, die unter der zu erwarteten Personalknappheit und den Folgen von Arbeitsverdichtung zu leiden haben werden. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Gewaltenteilung der BRD, indem sich auch das Verfassungsorgan BVerfG selbst aus der Bildfläche genommen hat.

+++++++++++++++++++++

UPDATE 24. Mai: 

Hier noch weiterer lesenswerter Artikel von Jessica Hamed. Zitat: „Der Paradigmenwechsel vollzieht sich dabei auf zwei Ebenen: Zum einen weitet der Senat die – grundsätzlich bestehenden – Schutzpflichten des Staates bis in das allgemeine Lebensrisiko hinein aus und zum anderen setzt er dem staatlichen Handlungsspielraum faktisch keine Grenzen:

https://www.libra-rechtsbriefing.de/L/bverfg-impfpflicht/

Titelfoto: Frank Spatzier