Es war die klassische Aktion eines totalitären Systems: Die Diskreditierung von Kritikern. Schon in den ersten Wochen des Coronaregimes ging es jenen an den Kragen, die es gewagt hatten, die Narrative der Regierung zu hinterfragen.
Als kein demokratischer Diskurs mehr erwünscht war, traf es besonders solche Fachleute, deren Reputation und Expertise dem System besonders gefährlich hätten werden können. Sucharit Bhakdi war neben Wolfgang Wodarg einer der ersten Experten, die einer beispiellosen und einer Demokratie unwürdigen Hetzjagd ausgesetzt worden waren.
Nun haben sich die Vorwürfe (Antisemitismus, Volksverhetzung) gegen Bhakdi auch vor Gericht als das herausgestellt, was sie von vornherein waren: haltlose und aus der Luft gegriffene Versuche, einen Wissenschafter zu brandmarken, der dem politisch-industriellen Komplex zu gefährlich wurde.
Der Rechtsstaat ist also noch nicht tot, er zuckt noch und riecht dabei seltsam. Grund zur Freude über den Freispruch des Amtsgerichtes Plön gibt es insofern, als hier einem zu unrecht Beschuldigten Gerechtigkeit widerfuhr. Der einheitliche Skandal ist jedoch, dass es überhaupat soweit kommen konnte. Und dass die de facto kriminellen Täter des Coronaregimes noch immer ungestraft auf ihren oft gut dotierten Posten sitzen.