27. März 2023

Repression im Blindflug

Wie sag‘ ich’s meiner Liebsten, ohne sie zu verletzen? Diese Frage aus zahllosen Ratgebern für Lebensberatung musste auch den Sachverständigenausschuss der Bundesregierung umgetrieben haben, als er seinen Evaluationsbericht zu den Coronamaßnahmen formuliert hatte. Ob die Autoren tatsächlich in die einschlägigen Postillen geschielt haben, ist zwar nicht bekannt. Auffällig allerdings bleibt die deutliche Bemühung, Unangenehmes möglichst angenehm zu verpacken. Doch nicht nur zwischen den Zeilen verteilt der Bericht munter Ohrfeigen an Politiker, für die im Rausch neuartiger Herausforderungen und Möglichkeiten Bauchgefühl und Kaffeesatz wichtiger waren, als eine solide Evidenzgrundlage.

Über zwei Jahre lang hatten Bund und Länder im Namen der Pandemiebekämpfung Freiheitsrechte beschränkt, Maßnahmen verordnet und eine beispiellose Angstkommunikation betrieben. Letzteres entgegen jedweder pädagogischen Expertise im Dunkelfeld der Schwarzen Pädagogik, einschließlich der impliziten Entmündigung der Bürger durch einen paternalistisch-übergriffigen Staat. In einem seit Bestehen der Bundesrepublik beispiellosen Maß wurden Grund- und Freiheitsrechte beschnitten – und das auf so ziemlich allen Ebenen des gesellschaftlichen und privaten Lebens. Man agierte gefühlt im Experimentiermodus, schränkte mal hier ein, mal dort, verordnete diese oder jede Maßnahme, verbot munter drauflos und krempelte das Alltagsleben von Millionen Bürgern um.

Ahnungslosigkeit mit Absicht

Schon früh wurde klar, dass es vielen dieser Maßnahmen an einer evidenzbasierten Grundlage mangelte. Dem durch massenmedial geschürte Angst befeuerten Aktionismus war kein Verfassungsgrundsatz mehr heilig, schließlich war Gefahr im Verzug. Wer wollte sich angesichts einer solchen Katastrophe denn schon mit dem Sammeln wissenschaftlicher Daten oder der verfassungsrechtlichen Korrektheit von Verordnungen belasten? Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit teils gravierender Grundrechtseinschnitte verkamen in der Neuen Normalität zu überkommenen Anforderungen aus längst vergangenen Zeiten. Auch das Bundesverfassungsgericht erweckte nicht gerade den Anschein, sich in nennenswerter Weise um die Belange des Grundgesetzes bemühen zu wollen.

Durch die unterlasse Politikfolgenabschätzung wurden gigantische Kollateralschäden sehenden Auges in Kauf genommen und zeichnen sich heute immer deutlicher in der aufziehenden Wirtschaftskrise oder der immensen psychischen Krankheitslast unter Kindern und Jugendlichen ab.  Unbekannt war in den meisten Fällen auch, wie es um das Schaden-Nutzen-Verhältnis einzelner Maßnahmen bestellt war. So verkam das Maßnahmenmanagement streckenweise zu einem mittelalterlich anmutenden Mystizismus, der sich oft genug im Zick-Zack-Kurs des Coronaregimes oder spontan wechselnden Meinungen staatlicher Berater äußerte.

Ohrfeige mit Samthandschuhen

All dies und viel mehr findet sich im Evaluationsbericht wieder, dessen Autoren auffällig oft die unzureichende Datengrundlage betonen. Es scheint, als hätte die Politik von Anfang an keinerlei Interesse daran gehabt, die Wirksamkeit von Maßnahmen wissenschaftlich zu überprüfen oder gar Daten für eine spätere Auswertung zu erheben. Denn dass diese stattfinden würde,  war allen Akteuren bereits früh bekannt.

Auch bekannt – oder zumindest als wahrscheinlich erachtet – dürfte jedoch gewesen sein, dass ein späterer Evaluationsbericht eher wohlwollend im Sinne des herrschenden Narrativs ausfallen würde – inklusive einer gehörigen Portion Verständnis für die Verantwortlichen.  Was letztlich auch dem Umstand geschuldet ist, dass viele der Ausschussexperten als Regierungsberater tätig waren und sich kaum selbst ins Knie schießen wollen.

Dass es für die Regierung unangenehm werden könnte, deutete sich bereits im Herumlavieren von Karl Lauterbach an, der dem Anschein nach einiges unternahm, um die Veröffentlichung des Berichts zumindest zu behindern. Kein Wunder, schließlich tat sich Lauterbach im Verlauf der Pandemie als besonders pessimistischer Mahner mit rigiden Forderungen und teils absurden Voraussagen hervor.

Grundrechte und bürgerliche Freiheiten schienen für den damaligen Hinterbänkler und TV-Dauertalkgast nur lästige Rechtsstaatsromantik zu sein. Doch Lauterbach ist sich treu geblieben, jedenfalls was sein Verhältnis zum Grundgesetz sowie seine Präsenz in Talkshows anbelangt.  Und so ist er auch als Gesundheitsminister für viele (Fehl-)Entscheidungen verantwortlich und als unmittelbarer Vorgesetzter des RKI-Chefs Lothar Wieler nicht unbeteiligt am Datenchaos der Oberbehörde.

Der Evaluationsbericht spart also nicht mit Hinweisen auf fehlende Evidenzgrundlagen, verweist hie und da auf die internationale Studienlage und verpackt das alles in einem wohlwollenden Sprachduktus, der niemandem weh tun soll. Da wundert es nicht, dass der für den ausgeschiedenen „Staatsvirologien“ Christian Drosten eingesprungene Klaus Stöhr viele Formulierungen als zu unkritisch bemängelte und sich über eine Kennzeichnung jener Stellen gefreut hätte, mit denen er nicht einverstanden war.

Wille zur Willkür

In weiser Voraussicht einer möglichen Klatsche hatte bereits wenige Tage vor Veröffentlichung Wissenschaftsredakteurin Christina Berndt von der SZ einen verzweifelten Versuch unternommen, das amtliche Narrativ vor seiner Verwundung zu bewahren. „Und wenn es keine Evidenz gibt, heißt das nicht, dass etwas nicht wirkt.„, twitterte die wackere Verteidigerin des Coronaregimes. Ähnlich argumentierten auch radikale Maßnahmenbefürworter wie Janosch Dahmen (Grüne) und Viola Priesemann. Letztere verstieg sich per Tweet ebenfalls zur Nullaussage „Absence of evidence is no evidence of absence„, die vielleicht eine wissenschaftstheoretische Berechtigung besitzt, sich als Begründungsformel von Grundrechtseingriffen jedoch keinesfalls eignet, weil sie staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet.

Nachdem Priesemann auf ihrem Account gewaltigen Gegenwind erfahren durfte, löschte sie schließlich ihre unbedachten Worte. Es sind Ereignisse wie diese, die zeigen, wie defizitär das Verständnis der Bedeutung von Grundrechten als Abwehrrechte gegen den Staat selbst in elaborierten Kreisen der deutschen Wissenschaftselite ist. Dort scheint fortgeschrittenes Fachidiotentum eine unheilige Allianz mit narzisstischer Überheblichkeit eingegangen zu sein. Leider qualifiziert der geübte Blick ins Elektronenmikroskop oder den Modellierungsrechner nicht zwangsläufig zur Abgabe politischer Empfehlungen, die tief ins demokratische Geschehen und gesellschaftliche Leben hineinreichen.

Auch Karl Lauterbach bemühte sich eifrig, die Bedeutung des Evaluationsberichts herunterzuspielen. Dieser sei keine Bibel und auch nicht das „letzte Wort“, so der Minister, der sich bereits vor Veröffentlichung des Berichts anschickte, den Rahmen für neue Coronamaßnahmen zu stecken, ohne die Bewertung der Maßnahmen abwarten zu wollen. Mit anderen Worten: Evidenz ist egal, Coronapolitik ist Glaubens- und Gesinnungssache. Und weil die vielen Maßnahmen so schön waren und sich als probate Mittel der psychologischen, digitalen, administrativen und kommunikativen Bevölkerungskontrolle nutzen ließen, sollen sie gerne weitergeführt werden.

Erschreckend ist, welchen niedrigschwelligen – beinahe schon esoterischen – Kriterien tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte genügen konnten. Die Abwesenheit von Evidenz bedeutet in diesem Falle die Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue, denn auch eine (in diesem Falle eher milde und herbeigetestete) Pandemie entbindet eine Regierung und deren Behörden keinesfalls von der Einhaltung elementarer verfassungsrechtlicher Grundsätze. Der persistierende Wille zur Willkür weist jedoch in die gegengesetzte Richtung:  weg von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Weitere Infos:

Milosz Matuschek: Nennen wir es einfach Corona-Willkürherrschaft

Alexander Wallasch: Evaluierungsbericht: Das gigantische Maßnahen-Desaster in ausführlicher Analyse

BMFG: Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik