27. März 2023

Der Fall Bhakti: Gesinnungsjustiz zwischen blindem Fleck und Doppelmoral

Sucharit Bhakti soll es an den Kragen gehen. Es hat nicht gereicht, den Kritiker der staatlichen Coronapolitik früh aus allen Diskursen zu entfernen und als Schwurbler zu diffamieren. Nein, er soll mit dem schlimmsten Prädikat versehen versehen werden, das die Haltungsgesellschaft zu vergeben hat: antisemitisch. Mehr noch, er soll nicht nur als einfacher Antisemit gebrandmarkt werden, sondern als einer, der auch noch das Volk verhetzt hat. Vorwürfe, die bei genauerem Hinsehen schnell zerbröseln und sich als eine Kampagne herausstellen, die den prominenten und fachlich hochkompetenten Kritiker gezielt und endgültig desavouieren sollen.

Besondere Brisanz erhält dieser Schachzug angesichts der breiten und tatsächlich das Volk verhetzenden Hasskampagne gegen Ungeimpfte, an der sich vor rund einem Jahr zahllose Politiker, Journalisten und Funktionäre beteiligt hatten. Hasstiraden, die im Lichte neuer Erkenntnisse bezüglich Neben- und Hauptwirkungen der sich zunehmend als eher gering wirksam herausstellenden Gentherapie nicht nur menschlich und moralisch, sondern auch fachlich tiefe Griffe ins Abort darstellen. Volksverhetzendes Unrecht also, dessen Aufarbeitung – auch durch  die Staatsanwaltschaften – dringend geboten, von der aber nach wie vor sowie weit und breit nichts zu sehen ist. Während (nicht nur) aus Reihen der Justiz hier ohrenbetäubendes Schweigen dröhnt, ist man im Falle Bhakti sogar zu juristischer Akrobatik bereit, nur um einen prominenten Kritiker des Coronaregimes aus dem Weg zu räumen.

Hässliches aus dem hübschen Plön

Plön liegt idyllisch am Ufer des gleichnamigen Sees inmitten der Holsteinischen Schweiz im Norden der Bundesrepublik. Das Amtsgericht des beschaulichen Kurortes hat nun die Anklage der Kieler Generalstaatsanwaltschaft (eine Anklageerhebung, die auf einem sehr unüblichen Weg zustande kam) gegen Sucharit Bhakti zugelassen, was die Systemmedien genüsslich zelebrieren: Ein Impfgegner und Querdenker sei er, dazu höchstumstritten und von zahllosen Experten in Grund und Boden widerlegt. 

In Wahrheit ist der emeritierte Professor für Infektionsepidemiologie und Mikrobiologie alles andere, als ein Impfgegner. Als der hoch reputierte und renommierte Experte Anfang 2020 die staatlichen Coronamaßnahmen sowie die eilig aus dem Boden gestampften mRNA-Therapeutika zu kritisieren begann, wurde er im Zuge einer politischen und medialen Säuberungsaktion aus dem öffentlichen Diskurs verbannt. Ein Schicksal, das er mit vielen anderen kritischen Fachleuten teilt. Jede Expertise, die dem interessengeleiteten Pandemiekurs von Regierung und Konzernen hätte gefährlich werden können, musste von vornherein ausgeschlossen werden. Daran konnte auch die statistisch signifikante Zunahme schwerer Impfschäden sowie die europaweit feststellbare Übersterblichkeit nichts ändern, die Bhaktis Vorhersagen tendenziell bestätigen.

Doch Bhakti resignierte nicht. Zu wichtig war ihm sein Anliegen, Politik und Bevölkerung vor einem möglicherweise schweren Fehler zu bewahren. Er schrieb Bestseller, trat auf, wo man ihn ließ, und wurde in der Partei Die Basis politisch aktiv. So avancierte der eher sanft, friedfertig und jederzeit respektvoll auftretende Buddhist mit thailändischen Wurzeln zum Ärgernis für das Coronaregime – und genau dieses holte jüngst im idyllischen Plön zum finalen Schlag gegen den Ketzer aus.   

Gewolltes Missverständnis

Doch was war geschehen? Dass in einer Zeit der sich so radikal verengenden wie verschließenden Diskurse Kritiker der herrschenden Meinung wahlweise als Rechtsradikale, Nazis, Verschwörungsideologen oder Aluhutträger betitelt werden, gehört zum mittlerweile inflationär gebrauchten Waffenarsenal des politischen Kampfes. Doch eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft mit anschließendem Prozess und einer möglichen Verurteilung kann schnell existenzvernichtend sein. Dabei ist es einerlei, ob der Angeklagte für schuldig befunden wird oder nicht – allein die Anklage wegen antisemitischer Volksverhetzung ist ein Makel, das hierzulande schnell den gesellschaftlichen Exitus zur Folge haben kann.

Stein des Anstoßes waren einige Aussagen, die Bhakti im Rahmen eines Interviews mit Kai Stuht im April 2021 geäußert hatte. In Bezug auf die israelische Impfpolitik hatte er sich zu der Aussage hinreißen lassen, die Juden „haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, das noch schlimmer ist als Deutschland war“ (gemeint war das Dritte Reich; FS), und auch, dass sie (die Juden; FS) das „Böse jetzt gelernt“ hätten.  

Die Kieler Generalanwaltschaft sah darin eine Aufstachelung zum Hass sowie die böswillige Verächtlichmachung der Juden als religiöse Gruppe, was selbst bei oberflächlicher Betrachtung hanebüchen ist. Bhaktis Worte sind  juristisch nicht annähernd geeignet, als Aufstachelung zum Hass gedeutet zu werden, ähnlich verhält es sich mit der böswilligen Verächtlichmachung des Judentums. Die Haltlosigkeit dieser Vorwürfe erschließt sich insbesondere durch den inhaltlichen Kontext von Bhaktis Aussagen, der im Lauf des Interviews immer wieder seine Hochachtung vor dem Judentum bekundet und sich eindeutig auf die Impfpolitik der israelischen Regierung bezogen hatte. 

Letzteres deckt sich mit einer Aussage des Pfizer-Vizepräsidenten Philipp Dormitzer, der Israel als eine Art Versuchslabor für die Impfstoffforschung ansah, was die mehrheitlich jüdische Bevölkerung zu „Versuchskaninchen“ degradierte. In der Tat basierte die Zusammenarbeit der israelischen Regierung mit dem Pharmariesen Pfizer auf dem Entrichten überdurchschnittlich hoher Entgelte für die Impfstoffdosen sowie der besonders bereitwilligen Herausgabe medizinischer Daten. Im Gegenzug bedachte Pfizer das Land mit umfangreichen Impfstofflieferungen, was damals als wichtiger Standortvorteil gewertet wurde. Zum Ärgernis für Pfizer fielen die Ergebnisse aus dem größten Labor der Welt schlußendlich eher unbefriedigend aus, was dank selektiv berichtender Massenmedien keine allzu großen Kreise zog.

Doch zurück nach Plön. Bhaktis Worte mögen unglücklich gewesen sein, wobei nicht vergessen werden darf, dass er kein deutscher Muttersprachler ist. Unglücklich vor allem in einer hochgradig gespaltenen Gesellschaft, in der die jeweilige Gegenseite auf jeden noch so kleinen Fehltritt des politischen Feindes förmlich lauert, um ihn niederzustrecken. Dabei ist der Zugang zu politischen Ressourcen ungleich verteilt, so dass die Sachwalter der hegemonialen Weltsicht mit Massenmedien und Justiz die größten Knüppel in den Händen halten, um auf ihre Kritiker einzuprügeln. Das ist um so unlauterer, als demokratische Verfahren und die Akzeptanz von Grundrechten als Korrektive im ungleichen Diskurs weitgehend an Bedeutung verloren haben.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte kommt jedenfalls zu dem Schluss: „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“ (eigene Hervorh.)

Doppelmoral als Hingucker

Mit je mehr Fanatismus, Pedanterie und Verbissenheit (B. Reitschuster) ein politisches System seine Kritiker bekämpft, desto deutlicher offenbart es seine Instabilität. Dies wird durch einen zeitgeschichtlichen Kontext weiter gesteigert, in dem die einseitige Ausrichtung auf den unbedingten Machterhalt der Eliten deutlich zutage tritt. Die Anklage gegen Bhakti könnte, wie auch der darauffolgende Prozess, ähnlich einem Brennglas die massive Schieflage des staatlichen Handelns und der politischen Gerechtigkeit in ein gleißendes Licht tauchen, das den drunter liegenden sozialen Sprengstoff in die Nähe der Detonation bringen könnte.

Auf der einen Seite das massive, ungeheuerliche und in seiner Vervielfachung zu einem inhumanen Standard geronnene Unrecht der Diskriminierung einer selbstbestimmten Minderheit, das bis heute nicht den Hauch einer Aufarbeitung erfahren hat. Nicht einmal der Ansatz von Reue ist auf Seiten der Täter zu erkennen. Auf der anderen Seite die fanatische Akribie von Behörden und Medien, einem Kritiker mit aller Gewalt, mit hanebüchenen Argumenten, mit bewusstem Missverstehen und Dekontextualisierung sowie unter Aufbietung unüblicher verfahrenstechnischer Tricks genau das vorzuwerfen, worüber sie bei Ihresgleichen nicht nur mit demonstrativer Nonchalance hinweggesehen, sondern was sie als ein Art Überbietungswettbewerb genüsslich zelebriert haben.

Doch der Druck nimmt zu, erkennbar etwa am zeitgeschichtlichen Dokumentationsprojekt https://ich-habe-mitgemacht.de oder dem neuen Buch von Markus Klöckner und Jens WernickeMöge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen. Corona-Unrecht und seine Täter„. Drücken wir also Sucharit Bhakti die Daumen, dass er den Prozess unbeschadet überstehen und die Doppelmoral des instabilen Coronaregimes einer großen Öffentlichkeit sichtbar werden möge.